Anbringen eines GPS-Trackers am Fahrzeug eines Dritten ist straffrei

Der Beschwerdeführer hatte sein Fahrzeug aufgrund technischer Probleme mit dem Parksensor in die Garage gebracht, wo es auf den Lift gehoben wurde. Dabei fand der Mechaniker am Unterboden des Fahrzeuges ein angeklebtes blaues Paket. Es handelte sich um einen GPS-Tracker. Im Rahmen der polizeilichen Einvernahme teilte er mit, dass ihm in letzter Zeit vier Fahrzeuge folgen würden, wobei ein Lenker ihn auch mit einer Videokamera gefilmt habe. Er erhob Strafanzeige. Die Nichtanhandnahme der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft wurde vom Obergericht Bern bestätigt. Es hielt fest, dass weder die Art. 179quater und 179novies StGB noch das Datenschutzgesetz verletzt wurden. Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass sowohl das Installieren eines GPS-Trackers am Fahrzeug als auch das angebliche Filmen/Fotografieren einer Drittperson, während diese in ihrem Auto sass, keine Straftatbestände erfüllen. Gemäss der aktuellen Rechtslage ist ein solches Handeln nicht strafbar (Obergericht Bern, BK 17 358 vom 29.12.2017).